Normalerweise reagieren Ärzte höchst allergisch auf jeden Versuch, ihre Kompetenzen zu beschneiden. Ganz anders bei Bedarfsmedikationen. Hier lassen sich viele Mediziner ganz gerne die Diagnosestellung samt Therapieanordnung aus der Hand nehmen. Für Pflegekräfte ist das riskant. Neben haftungsrechtlichen Gefahren drohen auch Konflikte bei der MDK-Prüfung.
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Standard "Delegation ärztlicher Tätigkeiten"
Wer darf was? Diese Frage lässt sich rechtssicher derzeit nicht beantworten. Das liegt vor allem an einer lückenhaften Gesetzgebung, einer inkonsequenten MDK-Prüfanleitung und dreisten Krankenversicherungen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit einem soliden Standard und einer Kompetenzmatrix die Haftungsrisiken senken.
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